König Rechtsanwalt berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Vertragsgestaltung. Je nach Bedarf erfolgt die Beratung vertraulich im Hintergrund, oder sie wird nach aussen offen gelegt.
Wir führen die Vertragsverhandlungen für unsere Klienten, oder leisten fachkundige Unterstützung.
Im Falle von Vertragsstreitigkeiten arbeiten wir lösungsorientiert und sind offen für aussergerichtliche Einigungen im Sinne unserer Klienten. Kommt eine solche nicht zustande, vertreten wir Sie vor Gericht oder Schiedsgericht.
Ein Spezialgebiet von König Rechtsanwalt ist das private Bau- und Immobilienrecht. Wir beraten und vertreten unsere Klienten umfassend, auch in komplexen Fällen. Bei Bedarf können wir auf ein Netzwerk von ausgewiesenen Bau- und Baurechtsspezialisten zurückgreifen.
Unsere Klienten beraten und vertreten wir in sämtlichen Projektphasen. So zum Beispiel bei der Ausarbeitung von komplexen Verträgen (wie GU- oder TU-Verträge), bei der Sicherung von Vergütungsansprüchen oder beim Stellen von Nachtragsforderungen.
Auch unterstützen wir unsere Klienten bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
König Rechtsanwalt berät und begleitet seine Klienten bei öffentlich-rechtlichen Verfahren, insbesondere bei Planungs-,
Die Beratung im öffentlichen Baurecht ist umfassend. Zum einen unterstützen wir die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchführung und Umsetzung von Planungs- und Bauprojekten. Zum anderen helfen wir betroffenen Unternehmen oder Privatpersonen ihre Rechte in Einsprache- und Beschwerdeverfahren zu wahren.
König Rechtsanwalt berät und vertritt Versicherungsunternehmen, Versicherte sowie Geschädigte in vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflichtfällen. Wir führen Verhandlungen und vertreten unsere Klienten vor Gericht in allen Bereichen des Haftpflichtrechts, insbesondere auch bei Schäden in den Bereichen Arzt-, Spital-, Produkte- und Transporthaftpflicht (inkl. Strassen- und Schienenverkehr).
Im Versicherungsrecht verfügen wir über eine vertiefte Erfahrung sowohl im Privatversicherungsrecht als auch im Sozialversicherungsrecht (AHV/IV, Unfall- und Krankenversicherung, BVG).
König Rechtsanwalt berät und vertritt Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Verwaltungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Beratung erfolgt umfassend in allen Phasen, zum Beispiel bei der Ausarbeitung von GAV, Einzelarbeitsverträgen, Betriebsreglementen, allgemeinen Anstellungsbedingungen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus dem Arbeitsvertrag.
Auch begleiten und beraten wir unsere Klienten im Hinblick auf ordentliche und fristlose Kündigungen oder Massenentlassungen und stellen sicher, dass die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte eingehalten werden.
König Rechtsanwalt verfügt über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen des Transport- und Beförderungsrechts. Für unsere Klienten erstellen wir Gutachten und Berichte, führen Verhandlungen und setzen Ansprüche gerichtlich durch.
Wir beraten und begleiten unsere Klienten einerseits in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel beim Einholen der erforderlichen Konzessionen und/oder Bewilligungen), andererseits in privat-rechtlichen Themenkomplexen (zum Beispiel bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungs- oder Haftpflichtforderungen).