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König Rechtsanwalt

Die Kerntätigkeit von König Rechtsanwalt ist die Beratung von Klienten, zum Beispiel bei komplexen Bauvorhaben, sowie die Rechts­vertretung vor Gerichten, Behörden und Schieds­gerichten. Besonders beschäftigen wir uns mit dem Haftpflicht- und Versicherungs­recht sowie mit dem Baurecht. Im Bereich des Baurechts verfügen wir über vertiefte Fach­kenntnisse, insbesondere in den Themen­bereichen Bauwerk­verträge und Planer­verträge (Verträge von und mit Architekten / Architektinnen und Ingenieuren / Ingenieurinnen).

Mit Leidenschaft für Praxis und Wissenschaft schafft König Rechtsanwalt einen Mehrwert für seine Klienten. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren.

FACHGEBIETE

Vertragsrecht

Wir bieten Unterstützung bei Vertrags­gestaltung, Vertrags­prüfung und Vertrags­verhandlungen. Auch verfügen wir über langjährige Erfahrung im Falle von Vertrags­streitigkeiten.

Privates Bau- und Immobilienrecht

Wir vertreten unsere Klienten in diesem Bereich schwer­punkt­mässig bei komplexen Fragen und Prozessen in Zusammen­hang mit Bauwerk­verträgen und Planer­verträgen.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist weitläufig. Wir verfügen über Erfahrung sowohl bei Planungs- und Baubewilligungs­verfahren als auch im öffentlichen Vergaberecht.

Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Wir unterstützen unsere Klienten bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen – auch bei komplexen Haftpflicht­fällen und Schadens­berechnungen.

Arbeitsrecht

Wir vertreten unsere Klienten bei arbeits­rechtlichen Streitigkeiten, sind aber auch beratend tätig, z. B. bei der Ausarbeitung von Anstellungs­bedingungen oder Arbeits­zeugnissen.

Transport- und Beförderungsrecht

Wir verfügen über vertiefte Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen des Personen- und Güter­transports sowie in Themen des Eisenbahn- und Seilbahn­gesetzes.