Die Kerntätigkeit von König Rechtsanwalt ist die Beratung von Klienten, zum Beispiel bei komplexen Bauvorhaben, sowie die Rechtsvertretung vor Gerichten, Behörden und Schiedsgerichten. Besonders beschäftigen wir uns mit dem Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie mit dem Baurecht. Im Bereich des Baurechts verfügen wir über vertiefte Fachkenntnisse, insbesondere in den Themenbereichen Bauwerkverträge und Planerverträge (Verträge von und mit Architekten / Architektinnen und Ingenieuren / Ingenieurinnen).
Mit Leidenschaft für Praxis und Wissenschaft schafft König Rechtsanwalt einen Mehrwert für seine Klienten. Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren.